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   BGH, 24.02.1970 - X ZR 49/66   

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https://dejure.org/1970,911
BGH, 24.02.1970 - X ZR 49/66 (https://dejure.org/1970,911)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1970 - X ZR 49/66 (https://dejure.org/1970,911)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1970 - X ZR 49/66 (https://dejure.org/1970,911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Gebrauch machen von der geschützten Lehre des Klagepatents - Voraussetzungen an die Auslegung eines Patents - Patentanspruch hinsichtlich eines Schädlingsbekämpfungsmittel - Anforderungen an eine mittelbare Patentverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 274
  • NJW 1970, 1129
  • MDR 1970, 585
  • GRUR 1970, 361
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus BGH, 24.02.1970 - X ZR 49/66
    Ob die besonderen Umstände der von der Revision angezogenen Entscheidung (GRUR 1960, 423 - Kreuzbodenventilsäcke) mit dem vorliegenden Fall vergleichbar sind, kann dahingestellt bleiben, wie auch das Berufungsurteil nicht verkannt hat.
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 24/64

    Ein auf einen keramischen ferromagnetischen Körper gerichteter Patentanspruch -

    Auszug aus BGH, 24.02.1970 - X ZR 49/66
    Die Erwägungen des früheren I a-Senats im Urteil "Ferromagnetischer Körper" (BGH 25.11.1965, GRUR 1966, 201) bezogen sich von sachlichen Unterschieden abgesehen auf ein Anmeldungsverfahren bei dem die endgültige Formulierung des Anspruchs noch in der Schwebe war und auf die Zulässigkeit eines Verwendungsanspruchs gegenüber dem Stoffschutzverbot.
  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 51/86

    "Antivirusmittel"; Rechtsfolgen der Verwirklichung eines anderen als im

    b) Daß das Patentamt den Erfindungsgegenstand - entsprechend dem Erteilungsbegehren der Klägerin - nicht in die Form eines Verwendungsanspruchs, sondern in die eines Mittelanspruchs gekleidet und das nachgesuchte Patent in dieser Form erteilt hat, geht darauf zurück, daß Mittelansprüchen seinerzeit gegenüber den ebenfalls in Betracht kommenden Verwendungsansprüchen der Vorzug gegeben worden ist, weil man sich im Hinblick auf die Schutzunfähigkeit gewerblich nicht anwendbarer Heilverfahren und die in dem Urteil »Schädlingsbekämpfungsmittel« des erkennenden Senats (BGH 53, 274, 282) enthaltene Bemerkung, die Verwendung des Mittels als patentrechtlich relevante Benutzungshandlung beginne nicht schon bei der Formulierung des Schädlingsbekämpfungsmittels, sondern erst mit der Anwendung des fertigen Mittels bei der Schädlingsbekämpfung selbst, gehindert gesehen hat, den Erfindern einen angemessenen Schutz, namentlich auch für den Import und Export solcher Mittel, zukommen zu lassen.
  • BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75

    Patentierbarkeit eines therapeutischen Anwendungsverfahrens

    Ein solches Anwendungsverfahren umfaßt die Herrichtung des Stoffes zu der betreffenden Verwendung (Abweichung von BGHZ 53, 274, 282 - Schädlingsbekämpfungsmittel).

    Die Rechtsbeschwerde geht an sich zu Recht davon aus, daß der Senat neben dem Stoff- und dem Herstellungsanspruch jeweils einen der beiden Auffangansprüche für zulässig erachtet hat (vgl. BGHZ 54, 181 - Fungizid; BGHZ 53, 274 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1972, 644 - gelbe Pigmente).

    Der Senat weicht damit von der in der Entscheidung "Schädlingsbekämpfungsmittel" (BGHZ 53, 274, 282) beiläufig geäußerten Auffassung, die Verwendung beginne nicht schon bei der Formulierung, ab, da die dort vorgenommene enge Abgrenzung dem Erfinder nicht den seiner erfinderischen Leistung gebührenden Schutz gewährt.

  • BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82

    "Melkstand"; Umfang des Patentschutzes

    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt dem Revisionsgericht die selbständige Auslegung des Patents darauf hin, was als dessen Gegenstand anzusehen ist (BGH GRUR 1970, 361, 362 l. Sp. Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 196, 198 l.Sp. Mischmaschine 1; BGH GRUR 1960, 483, 484 l.Sp. - Polsterformkörper).
  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 33/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Ein derartiger Mittelanspruch war Gegenstand der Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 53, 274 = GRUR 1970, 361 - Schädlingsbekämpfungsmittel.
  • LG Düsseldorf, 25.06.1984 - 4 O 310/84

    Der Schutz eines Erzeugnisses kann mit der Weiterverarbeitung und der damit

    Insoweit nämlich ist der Stoffanspruch weiter, als das Stoffpatent zu einem Schutz des Stoffes unabhängig von der Art seiner Herstellung führt (BGHZ 53, 274, 282/283 -Schädigungsbekämpfungsmittel; BGHZ 57, 1, 22 -Trioxan; Benkard/Ullmann, Patentgesetz, 7. Auflage, § 14, Rdnr. 48) und von dem absoluten Schutz des Stoffes jede Art seiner Verwendung erfaßt wird (BGHZ 51, 378, 389 - Disiloxan; BGH GRUR 1972, 638, 640 - Aufhellungsmittel; Benkard-Ullmann a.a.O., § 14, Rdnr. 49).
  • BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78

    Schutzanspruch eines Patentinhabers aus dem Klagepatent infolge der Einschränkung

    Alle Vorgänge im Erteilungsverfahren, demnach auch die Erklärungen des Anmelders und der Erteilungsbehörde unterliegen sowohl der unbeschränkten Nachprüfung als auch der eigenen Würdigung durch das Revisionsgericht (BGHZ 53, 274, 276 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 132, 134 - Kappenverschluß; 1964, 606, 609 - Förderband; 1965, 28 - Erntemaschine; Urt. v. 26. September 1963 - I ZR 164/63 - Spritzgußmaschine 01; Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz).
  • BGH, 19.11.1996 - X ZR 111/94

    Inhaberschaft an Patent an einem Blechdübel - Verletzung des Patents durch

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß das Revisionsgericht das Klagepatent selbst auslegen kann (BGH, Urt. v. 24.02.1970 - X ZR 49/66, GRUR 1970, 361, 362 1. Sp. - "Schädlingsbekämpfungsmittel"? BGH, Urt. v. 28.11.1963 - Ia ZR 8/63, GRUR 1964, 196, 198 1. Sp. - "Mischmaschine"; vgl. ferner Benkard, PatG/GebrMG, 9. Aufl., § 139 Rdn. 144 u. 139 a.E. m.N.).
  • BGH, 15.04.1971 - X ZR 33/68

    Beschränkung des Schutzbereichs eines erteilten Patents - Patentfähigkeit eines

    Der erkennende Senat ist als Revisionsinstanz im Verletzungsstreit hinsichtlich der Auslegung des im Streit befindlichen Patents sowohl im ganzen als auch bezüglich einer etwaigen Beschränkung oder eines Verzichts im Erteilungsverfahren nicht an die Feststellungen der tatrichterlichen Instanzen gebunden (BGH GRUR 1970, 361, 362 - Schädlingsbekämpfungsmittel; Reimer, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 3. Aufl., § 47 PatG, Anm. 134; Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl., § 47 PatG Rdn. 88).
  • BGH, 27.06.1972 - X ZB 13/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Gegen diese Form eines Anspruchs, die auf einen "zweckgebundenen Sachanspruch" hinausläuft, sind Bedenken nicht zu erheben (Urt.d.erk. Senats v. 24. Februar 1970, GRUR 1970, 361, 362 -Schädlingsbekämpfungsmittel).
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